Supervision gilt in der psychosozialen Praxis als ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung. Ihr Gegenstand ist vor allem die Begleitung und Unterstützung der Arbeit in reflexionsbedürftigen Handlungsfeldern mit den vielfältigen Herausforderungen und Spannungsfeldern, die damit verbunden sind. Ihr Ziel ist, dass professionelles Handeln gelingt. Sowohl ihre wissenschaftlichen und ethischen Leitlinien als auch ihre Handlungsstruktur orientieren sich an den Zielen der Aufrechterhaltung von Autonomie bzw. Selbstbestimmung, Würde und Authentizität der Handlungspraxis derjenigen, die sie in Anspruch nehmen. Als arbeitsweltliches Reflexionsinstrument ist sie mit gesellschaftspolitischen und arbeitsweltlichen Transformationsprozessen konfrontiert, und zwar sowohl über die Lebenswelten der Klient*innen ihrer Supervisand*innen als auch über die Praxisanforderungen in den Organisationsstrukturen ihrer Supervisand*innen. Ein Reflexions- und Beratungsbedarf in der Supervision entsteht gegenwärtig vor allem vor diesem Hintergrund, mit dem eine Verdichtung und Beschleunigung der Arbeit und ihrer Anforderungen verbunden ist.
Zum Jahresbeginn beschäftigt sich daher die Ausgabe der Zeitschrift Klinische Sozialarbeit mit dem Beratungsformat Supervision. Neben der Definition, historischen Entwicklung und Darstellung ihrer zentralen Aufgaben wird näher betrachtet, welche Potenziale und Herausforderungen Supervision in Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens und der Klinischen Sozialarbeit mit sich bringt. Zudem wird die Bedeutung von Supervision für die Arbeit in multiprofessionellen Teams diskutiert. Gerade angesichts der Herausforderungen in der Arbeit mit Teams, in denen unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten, ist die Fähigkeit zur Reflexion, Infragestellung und das In-Beziehung-Setzen der eigenen Handlungsmaximen ein hohes Gut.