Kriterien der Zertifizierung

Jedes Zertifizierungs-Level weist entsprechend der Qualifikation, Berufserfahrung und professionellen Weiterentwicklung spezifisch ausgerichtete Kriterien auf. Je nach angestrebtem Zertifizierungs-Level sind unterschiedliche Zertifizierungsrichtlinien zu erfüllen.

Level A: Klinische Praktiker:innen (CP-ECCSW)

Durch die ECCSW-Zertifizierung bestätigte Qualifikationen:

  • grundlegendes sozialklinisches Profil,
  • spezialisierte Basiskompetenzen, zur Anwendung bei klinisch-sozialarbeiterischen Aufgabenstellungen in der Praxis,
  • Gründung von Fachgruppen möglich.

Die Zertifizierungsrichtlinien sind:

  • Bachelorabschluss Soziale Arbeit,
  • aktuelle berufliche Beschäftigung (mind. 20 Wochenstunden) mit relevanten klinisch-sozialarbeiterischen Aufgabenstellungen.

Level B: Fachsozialarbeiter:innen (CSW-ECCSW)

Durch die ECCSW-Zertifizierung bestätigte Qualifikationen:

  • hoher fachlicher Ausbildungsstandard als Basis für eine qualifizierte klinisch-sozialarbeiterische Fallarbeit,
  • Gründung von Fachgruppen und Anleitung von Klinischen Praktiker:innen möglich.

Die Zertifizierungsrichtlinien sind:

  • Masterabschluss in Klinischer Sozialarbeit oder Sozialer Arbeit mit Studienschwerpunkt Klinischer Sozialarbeit (in Höhe von mindestens 20 ECTS) (weitere Informationen zu den Schwerpunkten Klinischer Sozialarbeit finden hier),
  • Nachweis von mindestens 3 Jahren klinisch-sozialarbeiterischer Praxis (dies entspricht 4500 Stunden Berufspraxis, entspricht Vollzeittätigkeit) nach klinisch-sozialarbeiterisch orientiertem Masterabschluss; bei berufsbegleitenden Masterstudiengängen wird die studienbegleitende Praxiszeit – sofern sie einschlägig klinisch-sozialarbeiterische Tätigkeit umfasst – voll angerechnet,
  • 50 Std. Selbstreflexion (abzudecken durch: Coaching, Selbsterfahrung, Eigenberatung/-therapie im Berufskontext, Einzelsupervision).

Level C: Klinische Mentor:innen (CM-ECCSW)

Durch die ECCSW-Zertifizierung bestätigte Qualifikationen:

  • hoher Ausbildungsstandard,
  • Erfahrung in der klinisch-sozialarbeiterischen Praxis,
  • Engagement in Weiterentwicklung der Fachdisziplin (konzeptionell, wissenschaftlich etc.),
  • Durchführung von Fortbildungsangeboten für Interessierte und Klinische Praktiker:innen und Fachsozialarbeiter:innen (einschließlich Selbstreflexion und Anleitung/Supervision) möglich.

Die Zertifizierungsrichtlinien sind:

  • Zertifizierung zum:zur Fachsozialarbeiter:in für Klinische Sozialarbeit (CSW-ECCSW),
  • Einreichung eines Ausbildungs-/Anleitungskonzeptes mit klinisch-sozialarbeiterischem Profil für das entsprechende Handlungsfeld/Arbeitsgebiet,
  • Nachweis von eigenen Tätigkeiten in Lehre, Weiterbildung, Forschung sowie von Publikationen.

Für alle Level:

1. Anerkennung der berufsethischen Prinzipien

Das wichtigste Ziel der Klinischen Sozialarbeit ist die Förderung der sozialen und psychischen Gesundheit und des Wohlergehens der Individuen und Familien, welche ihre Dienste in Anspruch nehmen. Die Klinische Sozialarbeit wird durch ethische Prinzipien bestimmt, die in den Grundwerten der Sozialen Arbeit wurzeln.

Diese Grundwerte umfassen:

  • Die Anerkennung der Würde und Selbstbestimmung des Individuums sowie dessen Wohlergehen,
  • die Verpflichtung zu einer professionellen Berufsausübung, die sich durch Kompetenz und Integrität auszeichnet,
  • und die Verbundenheit mit unserer demokratischen Gesellschaft, die all ihren Mitgliedern die gleichen Lebenschancen in gerechter und vorurteilsfreier Weise bieten soll, unabhängig von Nationalität, Religion, Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit.

Die Klinische Sozialarbeit überprüft ihre Aufgabenstellungen und Arbeitssituationen in der Praxis in Bezug auf ethische Probleme. Kernfrage dabei ist immer, ob die Formulierung und Initiierung einer Lösung durch die Klinische Sozialarbeit die Bedingungen der ethischen Berufsausübung erfüllt:

  • Vermeidung von strafbaren Handlungen (den Klient:innen keinen Schaden zufügen),
  • Wohltätigkeit (den Klient:innen helfen),
  • Autonomie.

Die folgenden Ausführungen stellen eine spezifische Kodifizierung dieser ethischen Prinzipien dar. Sie sind dafür gedacht, als Standard und Orientierung für Klinische Sozialarbeit in verschiedenen professionellen Situationen und Funktionen zu dienen. Von der Klinischen Sozialarbeit wird erwartet, dass sie diese Prinzipien in ihrem Aufgaben – und Zuständigkeitsbereich berücksichtigt und dass sie nur Verfahrensweisen anwendet, die mit ihrem Geist und Wortlaut übereinstimmen.

2. Kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung

Um den fachlichen Standards und aktuellen Weiterentwicklungen in der Fachdisziplin gerecht zu werden, verpflichten sich alle Träger:innen der Zertifikate zur regelmäßigen Teilnahme an klinisch-sozialarbeiterisch relevanten Weiterbildungen und Tagungen. Diese dienen dazu, klinisch-sozialarbeiterische Kompetenzen und deren Anwendung in der Praxis kontinuierlich weiterzuentwickeln und so zur Qualität der Klinischen Sozialarbeit in ihren Praxisfeldern beizutragen.

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Hinweis: Alle von Ihnen eingereichten Antragsunterlagen werden eingehend geprüft. So können bspw. abweichende Hochschulabschlüsse individuell bewertet werden. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen an!

Kontakt: info@eccsw.eu